Wartungs- und Instandhaltungsverträge
Der Gesetzgeber schreibt im öffentlichen Bereich die Instandhaltung und Wartung von Sicherheitsanlagen vor.
Je nach Anlage ist dies ein oder vier mal im Jahr.
In folgenden Bereichen bieten wir Wartungsverträge an:
- Brandmeldeanlagen
- Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
- RWA-Anlagen
- Rauchabschlüße
- Fluchttürsteuerungen
- USV-Anlagen
- ELA-Anlagen
Wartung bedeutet nicht nur Kontrolle sondern auch Fehlerbehebung bei defekten Teilen. Hier garantieren wir eine Reaktionszeit innerhalb von 24 Stunden.
Selbstverständlich informieren wir unsere Wartungskunden im Bedarfsfall über Änderungen der Vorschriften. Wir sind Ihr Ansprechpartner für Fragen Ihre Sicherheitsanlage betreffend.