Normen werden eingehalten
Schon gewusst? Es gibt wichtige Vorschriften für Stehleitern
Deshalb wurde in weitere Stehleitern nach der Vorschrift TRBS 2121-2 investiert. Ebenso sind für staubige Angelegenheiten zwei neue Staubsauger angeschafft worden.
Somit sind wir nicht nur gerüstet für den regelmäßigen Besuch des Sigeko (Sicherheits- und Gesundheitskoordinator) auf unseren Baustellen, sondern schützen die Gesundheit unserer Mitarbeiter.
Die TRBS 2121-2 beschreibt die allgemeinen Arbeitsschutzvorschriften der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und stellt erhöhte Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Leitern durch gewerbliche Anwender.