Neue Brandschutzschalter / AFDDs jetzt Pflicht
Am 01.02.2016 war Anwendungsbeginn der neuen Norm DIN VDE 0100-420, die zukünftig den Einbau von AFDDs fordert.
Auch unser Unternehmen hat die Brandschutzschalter bereits verbaut.
Die Ausrüstungspflicht der Brandschutzschalter besteht in den Schlaf- und Aufenthaltsräumen von Kindertagesstätten, Seniorenheimen und barrierefreien Wohnungen.
Weiterhin werden AFDDs auch in Räumen mit einem Feuerrisiko durch verarbeitete oder gelagerte Materialien, bei brennbaren Baustoffen sowie bei der Gefährdung unersetzbarer Güter vorgesehen.
Den vollständigen Vorschriftentext finden Sie in der Norm.
Die Übergangsfrist gilt bis zum 18.12.2017.