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Gesetzliche Rauchmelderpflicht in Bayern

Von den jährlich 600 Brandopfern in Deutschland sterben 70% nachts in den eigenen vier Wänden. Der Grund - wenn wir schlafen, schläft auch unser Geruchsinn. Vom Menschen unbemerkt, kann sich der tödliche Rauch eines Brandes schnell im gesamten Gebäude ungehindert ausbreiten. Bereits wenige Atemzüge der giftigen Rauchgase können zum Tode führen. Für die Rettung aus dem Gebäude bleiben nur zwei bis vier Minuten Zeit.

Vernetzte Funk-Rauchmelder alarmieren Sie rechtzeitig.
Rauch werde von den meisten Menschen unterschätzt. "Er ist aber viel gefährlicher als Hitze und Verbrennungen“, so Dr. Marcel Huber in einem Zeitungsbericht der Landshuter Zeitung. 

In Bayern gilt seit dem 01.01.2013 für alle Neubauten, die errichtet werden, eine gesetzliche Rauchmelder-Pflicht. Für bestehende Wohnungen gilt eine Übergangsfrist zur Nachrüstung von Rauchmeldern bis zum 31.12.201
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